Modellprojekt „Kita und Grundschule unter einem Dach“ testet fließenden Übergang in Grundschule

Im Rahmen eines Modellprojekts will Niedersachsen ab dem kommenden Schuljahr erproben, wie sich der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für Kinder noch fließender gestalten lässt. Für das Vorhaben „Kita und Grundschule unter einem Dach“ werden vom Niedersächsischen Kultusministerium landesweit acht Standorte gesucht, wie die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Meyer zu Strohen heute erklärt hat. „Ab sofort können sich interessierte Kitas und Grundschulen gemeinsam für das Projekt beim Kultusministerium bewerben. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und wird jährlich mit bis zu 30.000 Euro gefördert.“

Nach den positiven Ergebnissen des Projekts „Brückenjahr“, bei dem Kinder im letzten Kindergartenjahr gemeinsam von Grundschul- und Kita-Fachkräften auf ihre Einschulung vorbereitet worden sind, gehe Niedersachsen nun einen weiteren Schritt in der frühkindlichen Bildung, meinte Meyer zu Strohen: „Viele Kinder empfinden den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule noch immer als eine Art Hürde. Je kindgerechter und fließender der Wechsel an die Schule vonstatten geht, desto besser stehen die Chancen für eine erfolgreiche Bildungskarriere.“

Meyer zu Strohen ermutigte Kindergärten und Schulen, sich um die Projekt-Teilnahme zu bewerben. „Wer an diesem wichtigen Projekt teilnimmt, leistet pädagogische Pionierarbeit: Die Ergebnisse der Studie werden in neue Qualifizierungskonzepte für die pädagogische Arbeit mit Kindern bis zehn Jahren einfließen.“ Neben der finanziellen Förderung gebe es bei dem Modellvorhaben auch eine fachliche Betreuung durch einen Beirat, in dem Vertreter der Bildungsträger, des Kultusministeriums, des Landeselternrates und der Landesschulbehörde säßen.

Bewerbungsunterlagen sind unter www.mk.niedersachsen.de erhältlich.

 

Niedersächsisches Landesprogramm zum Ausbau der Kleinkindbetreuung startet

Landesprogramm schafft weitere Betreuungsplätze für unter Dreijährig

Ab Freitag, 30. März 2012 startet in Niedersachsen das Landesprogramm zum Ausbau von Betreuungsplätzen unter Dreijähriger. Dazu erklärte die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Meyer zu Strohen heute: „Mit dem neuen Landesprogramm der Landesregierung zur weiteren Förderung des Ausbaus von Krippen- und Tagespflegeplätzen für unsere unter Dreijährigen nehmen wir Verantwortung für unsere Jüngsten wahr.“ 40 Millionen Euro zusätzlich hätten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP für den Ausbau der Krippenplätze in den Haushalt 2012/2013 eingestellt. Meyer zu Strohen sagte: „Das Kultusministerium hat zur Realisierung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige nunmehr ein Konzept und eine Förderrichtlinie vorgestellt. Danach können Kommunen, die ihr Budget aus der Vorgänger-Richtlinie „Investitionen Kinderbetreuung“ ausgeschöpft haben, ab Freitag, 30. März 2012 Landeszuschüsse zur Weiterführung des Ausbaus für Krippen- und Tagespflegeplätzen beantragen.“ Insgesamt stünden den Kommunen in Niedersachsen somit rund 265 Millionen Euro Fördermittel für Investitionen in neue Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung.

Kommunen, die bis zum 31. Dezember 2012 den Bau von Krippen- oder Tagespflegeplätzen beginnen, erhielten für einen Platz in der Tageseinrichtung einen Zuschuss von 7.000 Euro – für einen Platz in der Tagespflege 2.100 Euro. Ab dem 1. Januar 2013 bekämen die Kommunen für den Bau eines Platzes in einer Tageseinrichtung 5.250 Euro und für einen Platz in der Tagespflege 1.575 Euro, wie Anette Meyer zu Strohen ausführte.

Die Abgeordnete weiter: „Mit dieser Förderung nähern wir uns dem Ziel einer 35-prozentigen Betreuungsquote immer mehr an. Es gilt jetzt weiter zu machen, denn die Kleinsten haben die besten Betreuungs- und Erziehungsmöglichkeiten von Anfang an verdient.“

Staatssekretär Hartmut Koschyk besucht Osnabrück

DSC 7964 KaffeePartner 300x151 Staatssekretär Hartmut Koschyk besucht Osnabrück

Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Dr. Mathias Middelberg informierte sich Hartmut Koschyk, parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Finanzen, über die Schritte, die in Osnabrück bei der Nachnutzung der alten Kasernenflächen durchgeführt wurden.

Neben den  CDU-Vertretern Anette Meyer zu Strohen, Burkhard Jasper und Ingo Dauer begleiteten ihn bei seinem Besuch auch Roger Schiffer und Jürgen Hohmann von der BImA.

Bei der Vermarktung der ehemaligen Britenwohnungen ist es in Kooperation mit der Stadt gelungen, attraktive Angebote für junge Familien zu machen. Die rund 750 Wohnungen sind mittlerweile komplett verkauft, die Erlöse betragen rund 62 Millionen Euro, berichtete Schiffer.

Auf dem Gelände der ehemaligen Winkelhausenkaserne nahm die Gruppe das neue Gebäude der Firma Kaffee-Partner in Augenschein. Diese hatte gerade erst am Wochenende den Umzug nach Osnabrück abgewickelt. Der Vorstandsvorsitzende Andreas Ost und der Geschäftsführer Michael Koch führten die Gruppe durch das neue Gebäude. 460 Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen derzeit, davon rund 250 am Osnabrücker Standort: „Wir sind schnell gewachsen, manchmal zu schnell. Da hing man mit der Infrastruktur hinterher“, sagte Ost.

Die CDU-Gruppe hatte dann auch noch eine gute Neuigkeit im Gepäck. So berichtete Jasper, dass der Verwaltungsausschuss am Vortag den vierspurigen Ausbau der Römereschstraße zwischen Elbestraße und Bramscher Straße beschlossen habe. „Eine supergute Nachricht“, kommentierte Koch die Pläne.

Zum Abschluss seines Besuches lautete das Fazit Hartmut Koschyk: „Sagt den Bürgermeistern: Kommt nach Osnabrück. Hier gibt es hervorragende Beispiele, wie Konversion gelingen kann.“

2,5 Mio. Euro – Osnabrück profitiert vom Städtebauförderungsprogramm 2012

CDU-Landtagsabgeordnete Anette Meyer zu Strohen: "Eine gute Nachricht für unsere Stadt"

Die Stadt Osnabrück profitiert vom Städtebauförderungsprogramm 2012. Diese gute Nachricht hat heute die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Meyer zu Strohen mitgeteilt. Aus den Programmen „ Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ fließen Landesmittel inklusive der Bundesfinanzhilfen in Höhe von über 2,5 Mio. Euro nach Osnabrück.

Meyer zu Strohen: "Wir freuen uns über diese Unterstützung von Land Niedersachsen und Bund für die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur unserer Stadt."

Anette Meyer zu Strohen begrüßte auch ausdrücklich, dass es Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan und den kommunalen Spitzenverbänden gelungen sei, den Bund dazu zu bewegen, seine erneuten Kürzungsbeschlüsse für dieses Jahr zurückzunehmen und die Höhe der Bundesfinanzhilfen zumindest auf dem Niveau des Jahres 2011 zu belassen.

Die Städtebauförderung gilt als ein sehr wirksames Instrument, um Städte und Gemeinden strukturell zu entwickeln. Inzwischen stehen sechs Städtebauförderungsprogramme mit unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Insgesamt steht ein Investitionsvolumen von 98,6 Millionen Euro für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen bereit.

Inklusionsgesetz ebnet Weg für barrierefreie Bildungsteilhabe behinderter Schüler

Eltern behinderter Kinder können in Niedersachsen künftig frei entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine allgemeine Schule besucht. Das hat die CDU-Landtagsabgeordnete Anette Meyer zu Strohen anlässlich des am Dienstag mit breiter Mehrheit verabschiedeten Inklusionsgesetzes mitgeteilt. „Das Gesetz ebnet den Weg für eine barrierefreie Bildungsteilhabe behinderter Schülerinnen und Schüler an unserer Gesellschaft“, sagte Meyer zu Strohen.

Mit dem Gesetz sollen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den Schulen erhalten. Meyer zu Strohen: „Das Gesetz gilt ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab der ersten Klasse an den Grundschulen und im Sekundar-I-Bereich ab Klasse fünf. Sind Schulträger schon jetzt in der Lage und bereit das Gesetz umzusetzen, können sie bereits zum Schuljahresbeginn 2012/2013 mit der inklusiven Beschulung an Grundschulen beginnen.“ Ansonsten gelte für die Schulträger eine Frist bis 2018, um alle Schulen zu inklusiven Schulen zu machen. Bis dahin können Schwerpunktschulen eingerichtet werden. In Niedersachsen blieben alle Förderschulen – mit Ausnahme des Grundschulbereichs der Förderschule Schwerpunkt „Lernen“ – bestehen, um für die Eltern die Wahl des bestgeeigneten Förderortes sicherzustellen.

Anette Meyer zu Strohen erklärte: „Künftig können die Eltern wählen, auf welche Schulform sie ihr Kind schicken wollen – Förderschule oder allgemeine Schule. Der Schulträger kann entscheiden, welche Schule vor Ort die sonderpädagogischen Maßnahmen vorerst umsetzen soll.

Mit dem neuen Gesetz gingen für künftige inklusive Schulen optimale Unterrichtsbedingungen einher, erklärte Meyer zu Strohen. „Um die Klassengröße zu senken, werden alle Kinder mit Förderbedarf doppelt gezählt. Ferner werden die Förderstunden bis fünf Stunden pro Kind erhöht.“

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